Die Kompetenzfelder der Kanzlei Große-Boymann
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind speziell in den folgenden Rechtsgebieten tätig und können Sie gleichermaßen zuverlässig wie erfahren in Ihren Rechtsangelegenheiten beraten und vertreten.
Rechtsgebiete
Bei uns sind Sie zum Beispiel richtig, wenn...
- Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben
- Sie dagegen vorgehen möchten, dass Ihr Arbeitsverhältnis mehrfach befristet wurde
- Ihr Arbeitgeber mit der Vergütung im Rückstand ist
- Sie als Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen vorbereiten oder durchsetzen möchten
- Sie Ihre Rechte als Schwerbehinderter in einem Arbeitsverhältnis umfassend geltend machen möchten
Bei uns sind Sie zum Beispiel richtig, wenn...
- ein Architektenvertrag entworfen oder überprüft werden soll
- Sie als Architekt Ihren Honoraranspruch durchsetzen möchten
- Sie als Bauherr die Rechnung eines Architekten überprüfen lassen möchten
- Sie als Bauherr Schadensersatzansprüche gegen einen Architekten zum Beispiel aufgrund von Planungsfehlern durchsetzen möchten
- Sie als Bauherr oder Architekt einen Architektenvertrag - möglichst ohne finanzielle Nachteile - kündigen möchten
Bei uns sind Sie zum Beispiel richtig, wenn...
- Sie als Patient mit dem Ergebnis einer medizinischen Behandlung nicht zufrieden sind und Sie dadurch körperliche oder materielle Schäden erlitten haben
- Sie Unterstützung und Beratung bei der Einholung von medizinischen Gutachten benötigen.
- Sie bei der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens unterstützt werden möchten.
- Sie Schadensersatzansprüche gegen Arzte und Krankenhäuser gerichtlich und außergerichtlich geltend machen wollen.
Bei uns sind Sie zum Beispiel richtig, wenn...
- Sie Probleme mit der Erteilung einer Baugenehmigung haben (siehe auch Verwaltungsrecht)
- Sie einen Bauvertrag entworfen, überprüft oder überarbeitet haben möchten
- Sie Ansprüche wegen Baumängeln abwehren oder durchsetzen möchten
- Sie bei der Verzögerung eines Bauvorhabens Ihre Rechte wahren möchten
- Sie - möglichst ohne finanzielle Nachteile - einen Bauvertrag kündigen möchten
- Ihre berechtigten Werklohnansprüche nicht ausgeglichen werden
Bei uns sind Sie zum Beispiel richtig, wenn...
- ein Erbfall eingetreten ist
- Sie ein Testament / einen Erbvertrag errichten möchten
- eine Unternehmensnachfolge ansteht
- zu klären ist, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen
- Pflichtteilsrechte oder Vermächtnisse in Frage stehen
- eine Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft stattfinden soll
- eine Teilungsversteigerung einer Immobilie beabsichtigt ist oder beantragt wurde
- Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer minimiert werden soll
- präventiv Vorsorge- und Betreuungsvollmachten ausgestellt werden sollen
- die Übertragung von Vermögensgegenständen zu Lebzeiten im Wege der vorweg genommenen Erbfolge geplant ist
Bei uns sind Sie zum Beispiel richtig, wenn...
- Sie sich von Ihrem Ehepartner scheiden lassen wollen
- Sie mit Ihrem Ehepartner Grundstücke oder Konten teilen müssen
- Sie Unterhalt durchsetzen oder Unterhaltsforderungen überprüfen lassen wollen
- Ihnen das Sorgerecht für Ihre Kinder streitig gemacht wird
- Sie den Umgang mit Ihren Kindern oder Enkelkindern geklärt wissen möchten
- Sie sich zu Ansprüchen aus der Zugewinngemeinschaft beraten lassen möchten
- Sie sich anlässlich einer Trennung über die Rechtsfolgen beraten lassen möchten
- Sie mit Ihrem Ehepartner einen Ehevertrag schließen möchten
- Sie sich wegen der Auswirkungen eines Ehevertrages beraten lassen möchten
Bei uns sind Sie zum Beispiel richtig, wenn...
- Sie eine Gesellschaft errichten möchten
- Sie Ihre Rechte gegen Mitgesellschafter durchsetzen möchten
- Sie einen Gesellschaftsvertrag überprüfen lassen oder verändern möchten
Bei uns sind Sie zum Beispiel richtig, wenn...
- Sie einen Grundstückskaufvertrag überprüfen lassen möchten
- Sie Schadensersatz oder Gewährleistungsrechte aus einem Grundstückskaufvertrag geltend machen oder abwehren möchten
- Sie einen Grundbuchberichtigungsanpruch geltend machen möchten
Bei uns sind Sie zum Beispiel richtig, wenn...
- Internetdienste Ihnen Leistungen in Rechnung stellen, die Sie nie bezogen haben
- Internetdienste Ihnen Leistungen in Rechnung stellen, obwohl vor Inanspruchnahme der Leistungen der Eindruck erweckt worden war, diese seien kostenlos
- Probleme auftreten bei Verträgen, die im Internet geschlossen wurden
- Ihr Vertragspartner eines Fernabsatzvertrages Ihren Widerruf nicht akzeptiert
- im Rahmen Ihres Online-Auftritts Ihr geistiges Eigentum zu schützen ist
- Sie eine Abmahnung bekommen haben, weil Sie in einer Tauschbörse fremde Werke angeboten haben sollen
Bei uns sind Sie zum Beispiel richtig, wenn...
- Sie Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an einer gekauften Sache geltend machen oder abwehren möchten
- Sie sich über Anfechtungsmöglichkeiten von Verträgen beraten lassen möchten
- Sie sich über Schadensersatzansprüche aus einem Kaufvertrag beraten lassen möchten
- Sie z. B. ein Fahrzeug gekauft haben und vom Kaufvertag zurücktreten möchten
- Sie z. B. ein Grundstück gekauft haben und den Kaufpreis wegen Mängeln mindern möchten
Bei uns sind Sie zum Beispiel richtig, wenn...
- Sie als Vermieter einen Räumungsanspruch durchsetzen möchten
- Sie als Vermieter rückständige Mietzinsen durchsetzen möchten
- Sie als Vermieter eine Mieterhöhung durchsetzen möchten
- Sie als Mieter eine Räumungsklage abwehren möchten
- Sie als Mieter oder Vermieter einen Mietvertrag entwerfen oder überprüfen lassen möchten
- Sie als Vermieter Schadensersatzansprüche abwehren oder durchsetzen möchten
- Sie eine Mietminderung abwehren oder durchsetzen möchten
Bei uns sind Sie zum Beispiel richtig, wenn...
- Sie Opfer eines Unfalls oder einer Straftat geworden sind und Schadensersatzansprüche geltend machen möchten
- Sie ein Schmerzensgeld wegen einer Körperverletzung geltend machen möchten
- Sie sich als Arbeitgeber wegen der Entgeltfortzahlung an den Arbeitnehmer bei Dritten schadlos halten möchten
- Sie selbst Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sind und diese abwehren müssen
- Sie zum Beispiel bei einer Körperverletzung zukünftige Schäden gegen Verjährung absichern wollen
- Sie sich über die Vor- und Nachteile eines Abfindungsangebots durch einen Versicherer beraten lassen wollen
- Ihr Hund oder Ihr Pferd eine andere Person verletzt hat
- Sie von dem Tier eines anderen Verletzt worden sind
- Sie nach einem Haus- oder Wohnungsbrand Schäden ersetzt haben wollen
Bei uns sind Sie zum Beispiel richtig, wenn...
- die Rentenversicherung oder eine Krankenversicherung Sie als versicherungspflichtig einstufen und Sozialversicherungsbeiträge fordern
- Ihnen eine Erwerbsminderungsrente versagt wird
- es Probleme bei der Beantragung von Hinterbliebenenrenten gibt
- die Rentenversicherung Rentenzahlungen bei falscher Anrechnung von Einkommen zurückfordert
- eine Berufsgenossenschaft einen Arbeits- oder Wegeunfall nicht anerkennt
- eine Berufsgenossenschaft die Zahlung einer Verletztenrente versagt
- die Krankenversicherung überhöhte Beiträge fordert oder die Familienversicherung versagt
- nach Betriebsprüfung Beiträge und Sozialversicherungsbeiträge gefordert werden
- es Unklarheiten bei der sozialversicherungsrechtlichen Einstufung von freien Mitarbeitern, Selbständigen, Subunternehmern, Geschäftsführern, Minijobbern, Werkstudenten gibt
- die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Freiberufler und Handwerker nicht erteilt wird
- die Künstlersozialversicherung Sie nicht aufnimmt
- die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Forderungen erhebt
- die Krankenversicherung die Gewährung von Krankengeld einstellt
- Rehabilitationsmaßnahmen, Heil- und Hilfsmittel verweigert werden
- Leistungen der Pflegeversicherung abgelehnt werden
- Arbeitslosen- und Insolvenzgeld versagt oder nicht richtig berechnet werden
- die Agentur für Arbeit Sie mit einer Sperrzeit belegt
- Sie einen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid erhalten haben und Sozialleistungen zurückzahlen sollen
- der festgestellte Grad Ihrer Behinderung nicht korrekt ist oder Merkzeichen abgelehnt werden
- Ihre Schwerbehinderung entzogen werden soll
- Sie nicht mit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden
- die Anerkennung und Entschädigung als Opfer einer Gewalttat, bei Impfschäden oder Wehrdienstbeschädigung versagt wird
Bei uns sind Sie zum Beispiel richtig, wenn...
- wenn gegen Sie ein Bußgeldbescheid erlassen wurde
- wenn die Staatsanwaltschaft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat
- wenn die Staatsanwaltschaft gegen Sie Anklage erhoben hat
- wenn Sie als Geschädigter in einem Strafverfahren als Nebenkläger auftreten möchten
- Sie als Opfer einer Straftat im Strafverfahren Schadensersatzansprüche gegen den Täter geltend machen möchten
- Sie als Beschuldigter zu einer polizeilichen Vernehmung geladen werden
Bei uns sind Sie zum Beispiel richtig, wenn...
- Sie eine Abmahnung wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung erhalten haben
- jemand unerlaubt Werke nutzt oder verbreitet, an denen Sie das Urheberrecht besitzen
Bei uns sind Sie zum Beispiel richtig, wenn...
- Sie Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag geltend machen möchten
- Sie Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehlern des Versicherungsvermittlers geltend machen möchten
- sich Ihr Versicherer auf Leistungsfreiheit zum Beispiel wegen Obliegenheitsverletzungen beruft
- Ihnen Ihr Versicherer vorwirft, Sie hätten ihn beim Abschluss des Versicherungsvertrages arglistig getäuscht und er den Vertrag anfechtet
- Sie den Deckungsumfang eines Versicherungsvertrages überprüfen möchten
- Sie eine Lebensversicherung nicht weiterführen möchten
- Sie ohne Krankenversicherungsschutz dastehen
- Sie einen Versicherungsvertrag vor Ende der vereinbarten Laufzeit beenden möchten
- der Versicherer die versprochene Zahlung nicht oder nicht in voller Höhe leistet
- der Unfallversicherer die Invaliditätsleistung nicht erbringen will
- der Versicherer Ihre Berufsunfähigkeit anzweifelt obwohl Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können
- Ihr Kaskoversicherer die Entschädigung ablehnt oder kürzt
- Ihr Kraftfahrzeug gestohlen wurde und der Versicherer das anzweifelt
- Sich Ihr Versicherer nach einem Brandschaden auf den Unterversicherungseinwand beruft oder keine Entschädigung leisten will
- Ihr Gebäudeversicherer die Entschädigung nach einem Wasserschaden ablehnt oder kürzt
Bei uns sind Sie zum Beispiel richtig, wenn...
- Sie bei Ihrer örtlichen Verwaltungsbehörde eine Genehmigung beantragen (z. B. Baugenehmigung) und diese verweigert wird
- eine Behörde einen Bescheid zu Ihrem Nachteil erlässt, gegen den Sie sich zur Wehr setzen möchten (z. B. Abrissverfügung, Gewerbeuntersagung etc.)
- Sie eine Behörde mit Gebühren oder Abgaben belegt, die Ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigt sind
- die Behörde die sofortige Vollziehung eines belastenden Verwaltungsaktes gegen Sie angeordnet hat und Sie Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung Ihres Widerspruchs erreichen möchten
- Sie in einer dringenden und eilbedürftigen Angelegenheit den Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht erreichen möchten
Bei uns sind Sie zum Beispiel richtig, wenn...
- Sie als Unternehmer Werklohnansprüche durchsetzen möchten
- Sie als Kunde/Auftraggeber Gewährleistungsansprüche gegen den Unternehmer z. B. aufgrund einer fehlerhaften Reparatur geltend machen möchten
- Ihnen als Kunde/Auftraggeber ein nicht vereinbarter oder überhöhter Werklohn berechnet wird
Bei uns sind Sie zum Beispiel richtig, wenn...
- Sie Wohnungseigentum erwerben oder veräußern möchten
- Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und anderen Wohnungseigentümern über wechselseitige Ansprüche bestehen
- Sie den Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung anfechten möchten
- die Wohnungseigentümergemeinschaft Rechte gegen Dritte geltend machen möchte
- Meinungsverschiedenheiten zwischen Wohnungseigentümern und dem Verwalter bestehen