Fachanwältin für Erbrecht seit 2006
Bereits drei Mal als Focus Top Rechtsanwältin im Erbrecht ausgezeichnet
Dr. Große-Boymann ist seit 1988 als Rechtsanwältin tätig und Gründungsgesellschafterin der Kanzlei Große-Boymann. Ihre große praktische Erfahrung und ihre jahrelange Tätigkeit als Dozentin und Mitautorin in dem Kommentar „Erbrecht“ und in dem „Verfahrenshandbuch Familiensachen“ gewährleisten eine besonders sachkundige Beratung zum Beispiel bei Vertragsgestaltungen im Erb- und Familienrecht.
Dr. Große-Boymann berät Sie z.B. bei der Gestaltung von Ehe- oder Erbverträgen bzw. Testamenten. Sie vertritt Ihre Interessen in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten und auch in Erbscheinsverfahren effizient und erfolgreich.
Aufgrund der Bewertungen von Mandanten und der Empfehlungen durch Rechtsanwaltskollegen ist Dr. Große-Boymann drei Mal für den Bereich Erbrecht in die Liste der Top-Privatanwälte des Nachrichtenmagazins Focus aufgenommen worden. Sie führt außerdem den Vorsitz im Fachanwaltsausschuss für Erbrecht im Land Brandenburg und ist Mitglied des Vorstands des Brandenburger Juristische Gesellschaft e.V..